Das Debug-Magazin für elektronische Musik und die damit verbundene Kultur (und damit natürlich auch Auflegen in dem Bereich) hat einen schönen umfassenden Artikel zum GEMA-Tarif VR-Ö (DJ-Tarif für Vervielfältigung von Musikdateien) veröffentlicht, der vor allem auch Fragen an die GEMA zu den neuen Bestimmungen und Antworten der GEMA (hier vertreten durch Frau Reindlmeier) enthält. Darüber hinaus gibt am Ende des Artikels auch ein Diagramm, das die neuen Richtlininien verdeutlichen soll.
Der Artikel mit dem Titel “Welche DJs müssen wofür GEMA zahlen?” beleuchtet auch komplexe Fragestellungen – die sich vor allem daraus ergeben, daß die GEMA die Gebühren auf der Rechtsgrundlage erhebt, daß der DJ für das Kopieren von Musik zahlen muß – und mögliche Hintertürchen (das sind herzlich wenige oder halt relativ unrealistische) bzw. welche Tonträger (gebrannte CDs und Original-CDs, Laptop, USB-Stick, Vinyl/Schallplatten etc.) nicht von dieser Kopierabgabe betroffen sind.
Auf jeden Fall wird die Regelung, die ja schon ab dem 1. April 2013 gelten soll, reichlich kompliziert und wird wahrscheinlich vielen Hobby-DJs den Garaus machen (Wer will schon eine Unsumme an Geld dafür bezahlen, daß er ein bis zweimal im Monat für lau – aus Spaß an der Freude – irgendwo in einem kleinen Laden auflegt?). Die neuen GEMA-Bestimmungen sind ja auch der Grund, warum ich meine DJ-Karriere beenden werde/muß.
Kraftfuttermischwerk schreibt ganz richtig zu dem Vorgang und generell zum Gebahren der GEMA: “Nur zur Erinnerung: für jeden Track, den ich von einem GEMA-Mitglied kaufe, zahle ich beim Kauf einen Teil an die. Bei jedem USB-Stick oder sonstigem Speichermedium zahle ich anteilig an die GEMA. In jedem Klub, in dem ich Eintritt zahle, zahle ich anteilig an die GEMA. Jetzt zahle ich dann auch noch als DJ, weil ich Daten von meinem Laptop auf eine Festplatte kopiere, weil ich heute mal an einem Rechner eines mir befreundeten DJs mit ihm zusammen spielen will. Die spinnen doch!”
Ergänzend sollte man noch sagen, dass die DEHOGA hier massiv Scheisse gebaut hat in den Verhandlungen mit der GEMA (bisher haben Klubs einen Aufschlag gezahlt, dieser wird nun an die DJs abgewälzt) und die neue Regelung gerade kleinen und mittleren Klubs – in denen die DJs nicht oder nicht immer Vollprofis sind – massiv auf die Füße fallen wird. Sei es dadurch, dass nun nicht mehr genügend DJs vorhanden sind oder dass die verbliebenen “Profis” nun mangels Konkurrenz massiv die Preise anziehen können (Gönn’ ich dem ein oder anderen durchaus). Schade für die kleinen Klubs und die Musikenthusiasten, die zum Spaß auflegen.
“Allerdings werden insbesondere Clubs und Discotheken durch den Wegfall des Zuschlags für den Einsatz eines Laptops/PCs bzw. selbst gebrannter CDs (sogenannter Vervielfältigungszuschlag) ab dem 1. April 2013 entlastet. Dieser wird durch eine Anpassung des Tarifs VR-Ö ersetzt. “, http://www.dehoga-bundesverband.de/presse/pressemitteilungen/?tx_dehoganews_pi1nid=818
“Anpassung des Tarifs VR-Ö” heißt: Die DJs müssen zahlen.